Senator Dr. Andreas Dressel hat heute erste Eckpunkte für eine reformierte Grundsteuer vorgestellt. Anders als das künftige Bundesrecht, das stark auf den Bodenwert abstellt, sieht Hamburg ein Wohnlagemodell vor. Die Bewertung soll künftig anhand von Äquivalenzzahlen multipliziert mit der Grundstücks- beziehungsweise Gebäudefläche erfolgen.
Die Äquivalenzzahlen sollen typisierend die Kosten und den Nutzen der nicht durch Beiträge und Gebühren oder durch andere Steuerarten abgedeckten kommunalen Infrastruktur abbilden. Künftig sollen unabhängig von ihrer Nutzung Grundstücksflächen mit 0,02 Euro je Quadratmeter bewertet werden und Gebäudeflächen mit 0,40 Euro je Quadratmeter. Im Bereich der Steuermesszahlen ist aus sozial- und wohnungspolitischen Gründen für Gebäudeflächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, eine Begünstigung von 50 Prozent gegenüber Gebäudeflächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, vorgesehen. Diese Ursprungsmesszahl für Wohnen von 0,5 wird bei normalen Wohnlagen im Gegensatz zu guten Wohnlagen um eine Ermäßigung von 25 Prozent zusätzlich begünstigt, um Stadtentwicklungsgesichtspunkte zu berücksichtigen und um das Ziel des bezahlbaren Wohnraums zu fördern. Diese als Wohnlagefaktor ausgeprägte Lageermäßigung orientiert sich dabei am bewährten Hamburger Wohnlageverzeichnis. Solange noch keine Wohnlage (zum Beispiel in Neubaugebieten) festgestellt worden ist, wird zunächst von einer normalen Lage ausgegangen und ebenfalls die Ermäßigung verwendet. Im Zuge der Verabschiedung der bundesrechtlichen Grundsteuer wurde eine Öffnungsklausel vereinbart, die es den Ländern ermöglicht, gegebenenfalls ein eigenes Modell anzuwenden. Ab dem Jahr 2025 muss die Grundsteuer erstmals nach neuem Recht angewendet werden.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir haben uns in den letzten Monaten sehr intensiv mit den jeweiligen Modellen und ihren Auswirkungen für Hamburg auseinandergesetzt. Eine neue Grundsteuer muss mehrere Kriterien erfüllen: einfach zu administrieren, klare und folgerichtige Belastungsentscheidungen, aufkommensneutral und für alle nachvollziehbar. Wir wollen Verwerfungen am Hamburger Wohnungsmarkt vermeiden, der Segregation in unserer Stadt entgegenwirken und erhebliche Mehrbelastungen für Steuerpflichtige vermeiden. Entlang dieser Vorgaben hat sich gezeigt, dass ein Wohnlagemodell für Hamburg sinnvoll ist. Der Einfluss der deutlichen Bodenwertsteigerungen in Hamburg auf die Grundsteuer wird begrenzt, die Wohnlagen über einen Rabatt bei normalen Wohnlagen mit abgebildet. Außerdem ist das Wohnlagenmodell sehr unbürokratisch, es werden nur wenige und einfach ermittelbare Angaben der Steuerpflichtigen benötigt, was wiederum technisch wenig Aufwand und im Ergebnis geringere Kosten bedeutet. Die Grundsteuer sollte auch künftig keinen schwankenden Bemessungsgrundlagen unterliegen, sondern ein in der Höhe verlässlich einzuplanender Haushaltsbestandteil für Stadt und Steuerpflichtige sein. Ein Wohnlagemodell wird den spezifischen Bedingungen einer Großstadt wie Hamburg mit einem dynamischen und angespannten Wohnungsmarkt am besten gerecht. Im engen Austausch nicht nur mit den Kolleginnen und Kollegen mehrerer Länder, sondern auch mit hiesigen Akteuren aus dem Bündnis für das Wohnen und der Bürgerschaft wollen wir die Erörterungen in den nächsten Wochen soweit fortführen, dass wir im Herbst in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren starten können.“
Dazu Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Das Handwerk begrüßt, dass der Senat eine eigene Grundsteuerberechnung umsetzen will, die sich nicht an den Miet- und Immobilienpreisen, sondern an Fläche und Lage der Objekte bemisst. Dies wird zu einer gegenüber dem Bundesmodell ausgewogeneren Besteuerung beitragen. Dazu gehört aber auch – und in der Krise mehr denn je –, dass es nicht pauschal zu einer Verschiebung der Steuerlast in Richtung Gewerbe kommen darf.“
Dazu erklärt Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Als Hamburger CDU haben wir frühzeitig darauf hingewiesen, dass eine Grundsteuer auf Basis aktueller Immobilienwerte nicht akzeptabel ist. Dies würde für Mieter und Eigentümer in vielen unterschiedlichen Stadtteilen zu massiven Mehrbelastungen führen. Es ist gut, dass jetzt auch der Hamburger Senat erkannt hat, dass das Grundsteuer-Modell von Olaf Scholz für unsere Stadt keine Lösung ist. Wir unterstützen den Weg einer eigenen Landesregelung bei der Grundsteuer. In diesem Sinne werden wir uns konstruktiv an der Beratung des vom Senat vorgestellten Modells beteiligen. Insbesondere die Einbeziehung der unterschiedlichen Wohnlagen sowie die weiteren Bewertungsparameter für Wohnen und Gewerbe müssen sorgfältig abgewogen werden. Unser Maßstab dabei ist klar: Die Grundsteuerreform darf kein zusätzlicher Preistreiber auf dem Immobilienmarkt sein. Gleichzeitig muss eine eigene Landesregelung rechtssicher durch die Verwaltung umgesetzt werden können. Daher sehen wir eine neue Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke weiter sehr skeptisch. Dies ist eine Alibi-Lösung, die schon einmal gescheitert ist.“
Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Allein Hamburg nimmt hierfür jedes Jahr knapp 500 Millionen Euro Steuern ein. Für uns Grüne war wichtig, dass die nötige Grundsteuerreform einfach, unbürokratisch und fair sein muss. An allen diesen Kriterien ist das Modell der Großen Koalition im Bund klar gescheitert und ist für Hamburg unbrauchbar. Der nun gefundene Hamburger Weg erfüllt dagegen unsere Forderungen: Das Modell ist einfach, weil es mit nachvollziehbaren Parametern zur Berechnung arbeitet. Es ist unbürokratisch, weil nur wenig Daten erhoben werden müssen. Und vor allem: Es ist fair, da nicht nur die Fläche berechnet wird, sondern auch die Lage. Wohnen muss bezahlbar bleiben, gerade für Mieterinnen und Mieter. Das hat für uns als Grüne Fraktion oberste Priorität. Wir werden im weiteren Verfahren darauf achten, dass die Umsetzung reibungslos und transparent verläuft.“
Foto: Kai Wehl