Einen ambitionierten Plan zur CO2-Einsparung versprach Umweltsenator Jens Kerstan im Wahlkampf. Wie sich jetzt herausstellte, konnte er damals schon wissen, dass ein zentrales Element seines Klimaplans mit Bundesrecht gar nicht vereinbar sein würde. Die CDU spricht von bewusster Täuschung.
„Mögliche Kollisionen waren bereits vor Verabschiedung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes bekannt“ – dieser Satz in einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des CDU-Politikers Stephan Gamm dürfte noch für ordentlich Zündstoff sorgen. Es dreht sich um den Hamburger Klimaplan, mit dem Hamburg bis 2050 klimaneutral sein soll. Ein wichtiger Bestandteil davon: das Verbot, ab 2022 neue Ölheizungen einzubauen. Dies wird aber, dank des 01.11.2020 in Kraft tretenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gar nicht mehr umsetzbar sein. Das Gesetz legt nämlich stattdessen nur fest, dass ab 2026 einzubauende Ölheizungen anteilig erneuerbare Energien nutzen müssen. Ist das nicht möglich und besteht keine Möglichkeit des Anschlusses an ein Fernwärme- oder Gasnetz, wäre der Einbau sogar ohne anteilige Nutzung erneuerbarer Energien möglich. Den Ländern wird dabei explizit nicht die Möglichkeit eingeräumt, die Maßnahmen zu verschärfen. Das Pikante daran: Wie die Senatsantwort belegt, war diese Problematik Jens Kerstan und der Umweltbehörde schon im Voraus bekannt – trotzdem wurde noch im Wahlkampf für Klimaplan samt Ölheizungsverbot getrommelt. Wider besseres Wissen?
Dem widerspricht die Umweltbehörde auf eine Anfrage von ALSTER AKTUELL: “Das Gebäudeenergiegesetz des Bundes wurde erst im Juli 2020 verabschiedet. Hamburg hat sich im Bund bis zuletzt für eine so genannte Länderöffnungsklausel eingesetzt, die uns einen ehrgeizigeren Klimaschutz an diesem Punkt ermöglicht hätte. Die Union im Bund hat sich gegen diese Öffnungsklausel ausgesprochen.” Warum diese großen Hürden im Voraus nicht thematisiert worden waren und der Klimaplan praktisch als gemachte Sache gehandelt worden war, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Die größere Problematik, die das Scheitern des Ölheizungsverbotes hervorbringt, ist allerdings, dass sich bei den Hamburger Klimaschutzbemühungen plötzlich eine Einsparlücke von ca. 400.000 Tonnen CO2 auftut. Der BUND, der den Klimaplan schon in seiner ursprünglichen Version als unzureichend kritisiert hatte, verlangt deshalb dringend Korrekturen. „Wenn schon zum Start der Umsetzung eines ohnehin nicht ausreichenden Klimaplans gravierende Schwierigkeiten auftauchen, müssen alle Alarmlampen angehen und der Senat muss nachsteuern“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Auf unsere Frage, wie dieses Nachsteuern aussehen soll, bleibt die Umweltbehörde vage: “Der Hamburger Klimaplan hat mehr als 400 Maßnahmen zur Einsparung von CO2, diese werden bearbeitet und umgesetzt. Hinzu kommt das Hamburger Klimaschutzgesetz mit diversen konkreten Punkten, die Rechtsverordnungen zur Umsetzung der einzelnen Paragrafen sollen bis Jahresende vorliegen.”
Wir sind gespannt.