Wegen steigender Infektionszahlen erschweren neue Reiseauflagen den Herbsturlaub. Besondere Regeln gelten für Personen aus Corona-Risikogebieten. Doch eine Reise ist dennoch unter besonderen Auflagen möglich!
Viele Deutsche sind stark verunsichert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein diesjähriger Urlaub in den Herbstferien möglich ist. Je nach Bundesland sind die Regeln für Urlauber, die eine Auszeit am Wasser oder in den Bergen planen, unterschiedlich.
Wann wird eine Region zum Risikogebiet?
Gibt es in einer Region innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, gilt diese als “Risikogebiet”. Dies ist ein zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist.
Klar eingrenzbare Fälle, wie beispielsweise zuletzt in Schlachthöfen, führen allerdings nicht unmittelbar zu einem generellen Beherbergungsverboten für Personen aus der betroffenen Region. Laut den Landesregierungen von SH und Bayern hängen Beherbergungsverboten nicht ausschließlich am “Inzidenzwert”, also der Neuinfektionen/100.000 Einwohner.
Mittlerweile wollen die meisten Bundesländer keine Hotelzimmer oder Ferienwohnungen an Personen aus inländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen vergeben, wenn kein negativer Corona-Test vorliegt. Diese Regeln sind allerdings ebenfalls nicht überall identisch.
Während einige Bundesländer lediglich ein negatives Ergebnis voraussetzen, welches nicht älter als 48 Stunden vor der Anreise ist, gilt in anderen ein Beherbergungsverbot für einzelne Bezirke. Andere wiederum erwarten eine zweiwöchige Quarantäne direkt nach der Einreise. Diese Zeit kann allerdings durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein weiterer Corona-Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls kein positives Ergebnis hervorbringt. Wichtig: Dieser Test ist dann selbst zu bezahlen.
Benötigen Sie einen solchen Test allein für Ihre Anreise zum Urlaubsort, wird dieser in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten liegen für Privatpatienten laut Gebührenverordnung bei etwa 120 Euro pro Person für die Laboranalyse. Hinzu kommen weitere 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.
Die speziell geltenden Regelungen für Hamburg finden Sie auf www.hamburg.de