Werbung | Expertentipp von Susanne Fuchs-Wenskat, Fachanwältin für Familienrecht, Erbrecht u. zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT), Familienmediatorin (Mitglied in der BAFM)
Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie sind verheirateter, kinderloser Miteigentümer eines Eigenheimes und sterben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Ihre Frau befindet sich dann in einer Erbengemeinschaft mit Ihren Eltern und/oder Ihren Geschwistern. Obwohl sie das Grundstück mit bezahlt hat, muss sie jetzt Ihre Verwandten auszahlen, um Alleineigentümerin der Immobilie zu werden. In meiner Praxis habe ich genau diesen Fall mit einer Witwe eines Mannes, der meinte, viel zu jung für ein Testament zu sein. Noch schwieriger wird die Lage, wenn ein Angehöriger im Ausland lebt oder die Erbfolge nicht geklärt ist. Dann wird noch ein Nachlasspfleger eingesetzt. Das Nachlassgericht muss dann sogar noch die Höhe des Kaufpreises für die Immobilie genehmigen. Daher mein dringender Rat für kinderlose Ehepaare: Auf jeden Fall Testament errichten, um den überlebenden Ehegatten abzusichern!