Plan: Hamburg bald ohne Hundemarken

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Ab 2021 müssen Hunde in Hamburg nicht mehr mit einem Steuerzeichen (Hundemarke) gekennzeichnet werden. Das hat der Senat heute als Teil eines Gesetzes zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften beschlossen, dem die Bürgerschaft noch zustimmen muss. Diesen Beitrag zum Bürokratieabbau hat die Finanzbehörde gerade bekanntgegeben.

Zur fälschungssicheren Identifikation eines Hundes sieht das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden schon jetzt die Kennzeichnung des Hundes mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) vor. Dadurch kann die zusätzliche (steuerliche) Kennzeichnung über die Hundemarke ab 1. Januar 2021 entfallen. Derzeit werden noch jährlich rund 10.000 Steuerzeichen von der Finanzverwaltung ausgegeben. Die Abschaffung der Regelung führt zu einer Bürokratieentlastung in der Verwaltung und bei den rund 53.500 Hamburger Hundehalterinnen und Hundehaltern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer betrugen in Hamburg im Jahr 2019 rund 4,4 Mio. Euro.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Kennzeichnung eines Hundes mittels Hundemarke ist – zusätzlich zum Mikrochip nach Hundegesetz – nicht mehr erforderlich und damit verzichtbar. Damit entlasten wir Hamburgs Hundehalterinnen und Hundehalter genauso wie unsere Verwaltung. Ein kleiner, aber guter Beitrag zu Deregulierung und Entbürokratisierung in unserer Stadt.“