Senat: Corona-Hilfen werden ausgebaut

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Wegen der anhalten Covid-19-Pandemie hat der Hamburger Senat weitere Hilfen zugesagt. Die Bestandteile im einzelnen.

Angesichts der sich weiter zuspitzenden Corona-Lage hat der Hamburger Senat weitere Hilfen für Wirtschaft und Gesellschaft in der Hansestadt zugesagt. “Wir haben im März mit einem umfassenden Hamburger Corona-Schutzschirm schnell und wirksam reagiert. Wir haben die Hilfen kontinuierlich der Lage angepasst. Und heute sagen wir angesichts der ernsten Lage zu: Unser Schutzschirm bleibt aufgespannt. Wir wollen weiter um Unternehmen und Arbeitsplätze kämpfen”, erklärten die drei Senatoren Andreas Dressel (Finanzen), Michael Westhagemann (Wirtschaft) und Carsten Brosda (Kultur) am Dienstag nach der Senatssitzung.

Der in der letzten Woche verabschiedete Haushalt mit der Aufnahme von 3 Mrd. Euro Corona-Notkrediten schafft den Rahmen, dass der Senat den Corona-Schutzschirm auch 2021 und 2022 weiter aufgespannt lassen kann. Neben konjunkturell wirksamen Maßnahmen im Rahmen eines Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramms (HWSP) ist Vorsorge für weitere Maßnahmen der Corona-Bekämpfung und für die öffentlichen Unternehmen getroffen worden. Nach rund 5 Mrd. Euro Liquiditätswirkung der Hilfsmaßnahmen bis in diesen Herbst, werden die Hilfs- und Konjunkturmaßnahmen für 2021/2022 ebenfalls ein Milliardenvolumen umfassen. Mit einem Bündel von Maßnahmen stemmt Hamburg sich weiter gegen die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Krise:

  1. Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm (HWSP) im Rahmen des Haushalts 2021/2022 mit rd. 900 Mio. Euro, u.a. mit gezieltem Vorziehen von städtischen Maßnahmen, um größeren Konjunkturimpuls zu erzielen
  2. Bundes-Überbrückungshilfe praktikabel umsetzen, bis Mitte 2021 verlängern und ausbauen (insbesondere für Solo-Selbständige)
  3. Förderlücke für größere Mittelständler schließen: Hamburger Stabilisierungsfonds (HSF) mit einem Volumen von rd. 1 Mrd. Euro startet nach Bürgerschaftsbeschluss am Mittwoch schon im November
  4. Gezielte Hilfe für kleine Mittelständler: Corona Recovery Fonds (CRF) passgenau erweitert und Fördervolumen auf 800.000 Euro aufgestockt
  5. IFB-Corona-Kredite werden verlängert und erweitert, Hamburg Kredit Liquidität läuft auch in 2021 weiter
  6. Coronakrise für einen Digitalisierungsschub nutzen: Hamburger Digitalbonus startet im 1. Quartal 2021
  7. Die sehr wirksamen steuerlichen Hilfen (Umfang über 4 Mrd. Euro bislang in 2020) fortsetzen und ausbauen, Geltung auch 2021
  8. Gebührenhilfen für Gewerbetreibende fortsetzen und ausbauen (z.B. bei Sondernutzungen), Geltung auch 2021
  9. Hilfen für Gewerbemieter (Stundungen und Mietanpassungen) in städtischen Immobilien passgenau fortschreiben
  10. Logistikstandort Hamburg stärken: Reform der Einfuhrumsatzsteuer schnell angehen
  11. Nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Industrie jetzt angehen, Innovationsbausteine im Wirtschaftsstabilisierungsprogramm
  12. Sicherung Hamburgs als weltweit drittgrößter Standort der zivilen Luftfahrt, ebenfalls Teil des Wirtschaftsstabilisierungsprogramms
  13. Gezielte Hilfen für Sozialunternehmen und gemeinnützige Institutionen (bis zu 800.000 Euro / Förderfall)
  14. Unterstützung für die Hamburger Kultur: Hilfen für Kultureinrichtungen und -veranstalter, Unterstützung für Künstlerinnen, Künstler und Kreative

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die wieder stark gestiegenen Infektionszahlen führen uns allen vor Augen, dass wir noch lange mit der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Deshalb geben wir heute das klare Signal: Hamburg kann sich darauf verlassen, dass unser Corona Schutzschirm aufgespannt bleibt. Unsere Wirtschaft, Gesellschaft und Institutionen brauchen mehr denn je Unterstützung. Neben unseren weiter bestehenden und immer wieder nachjustierten Hilfen schließen wir mit dem ‚Hamburger Stabilisierungs-Fonds‘ in den nächsten Wochen eine ganz wichtige Förderlücke, denn gerade viele mittelständische Unternehmen geraten mit fortschreitender Dauer der Krise eigenkapitalseitig unter Druck. Hier können wir mit vorübergehenden Kapitalbeteiligungen betroffene Mittelständler unterstützen. Bevor es demnächst richtig losgeht und Anträge gestellt werden, können sich Interessierte schon jetzt auf der Website über den Stabilisierungsfonds informieren. Wir kämpfen weiter mit ganzer Kraft für Unternehmen und Arbeitsplätze in unserer Stadt! Unser gerade vom Senat beschlossener Haushalt setzt die richtigen Rahmenbedingungen, damit wir weiter die finanzielle Kraft haben, uns mit Macht gegen die Krise zu stemmen.”

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Wir dürfen nicht nachlassen und wollen der Wirtschaft auch in dieser schweren Zeit weiterhin zur Seite stehen. Der Blick auf die letzten Monate zeigt, dass wir schon auf einem guten Weg sind. Jetzt legen wir noch eine Schippe drauf, bringen den Hamburger Stabilisierungs-Fonds auf den Weg und führen zahlreiche Hilfsmaßnahmen auch in den kommenden Monaten fort. Aus meinen regelmäßigen Gesprächen mit Unternehmen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften ist mir klar, dass Corona auch in wirtschaftlicher Hinsicht an vielen Branchen nicht spurlos vorübergeht. Umso wichtiger ist es, den Unternehmen und damit dem Wirtschaftsstandort Hamburg eine Perspektive zu geben.“

Kultursenator Carsten Brosda: „Das derzeitige Infektionsgeschehen macht es notwendig, dass wir weiterhin sehr vernünftig und vorsichtig agieren. Die Kultureinrichtungen haben hier in der Vergangenheit bereits sehr verantwortungsvoll gehandelt und in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern mit sehr guten Hygienekonzepten mit dazu beigetragen, dass Kulturorte sicher sind. Dies geht aber mit erheblichen Einnahmeverlusten und Mehraufwendungen einher. Deshalb müssen wir weiter den Künstlerinnen und Künstlern und den Einrichtungen helfen, möglichst gut durch diese Zeit zu kommen. Hamburg ist eine Kulturstadt und soll dies auch bleiben. Wir brauchen gerade jetzt die Inspiration und Irritation durch die Kunst und wollen daher weiter diese Orte und die kreative Arbeit ermöglichen, fördern und sichern.“

Am Mittwoch soll die Bürgerschaft den Hamburger Stabilisierungs-Fonds beschließen. Zielgruppe sind Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern. Sie können die Hilfe in Kürze beantragen, nachdem die Europäische Kommission ihre Zustimmung zur Rahmenregelung des Bundes gegeben hat. Eine unverbindliche Voranfrage ist für interessierte Unternehmen aber bereits jetzt möglich. Für ausführliche Informationen über den Fonds und das Antragsverfahren soll es ab Ende der Woche eine eigene Website www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de geben. Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds soll durch Kapitalmaßnahmen in Form von stillen Beteiligungen und bei Bedarf mit zusätzlichen Sicherheitsleistungen (Bürgschaften) Unternehmen stabilisieren, deren Bestand durch die Krise gefährdet ist. Dafür kann der Fonds Kredite aufnehmen. Für die Unterstützung der Unternehmen stehen dem Fonds bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung. Der Fonds ergänzt die bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg und des Bundes (https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen).

Die Kapitalbeteiligung des Staates an Unternehmen ist allerdings nur als „ultima ratio“ vorgesehen – also als letztes Mittel, wenn eine Refinanzierung am Markt nicht möglich ist. Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds wendet sich grundsätzlich an Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte, die sich Corona-bedingt aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und deren anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Das Mindestvolumen pro Fall soll nach aktueller Planung bei 800.000 Euro liegen.

Für die Beantragung müssen grundsätzlich zwei der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Unternehmen mit

a) einer Bilanzsumme in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 43 Millionen Euro,

b) Umsatzerlösen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro,

c) mehr als 50 Beschäftigten und höchstens 249 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt.

Das zweigeteilte Beantragungsverfahren sieht vor, dass das interessierte Unternehmen vorab eine aufwandsarme, unverbindliche Anfrage stellt und entsprechend beraten werden kann. Erst danach kann der vollständige Antrag gestellt werden. Erste Ansprechpartnerin für die Umsetzung ist die IFB Innovationsstarter GmbH, eine Tochtergesellschaft der Hamburgischen Innovations- und Förderbank (IFB).

Baustein Hilfen für kleine Hamburger Mittelständler: Maximale Fördersumme des Corona Recovery Fonds auf 800.000 Euro erhöht

Der Corona Recovery Fonds (CRF) bietet Risikokapitalfinanzierungen für innovative Start-ups und wachstumsorientierte, kleine Mittelständler, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Mit Beschluss der Wirtschaftsbehörde vom 14. Oktober 2020 wurde die maximale Förderung je Unternehmen auf 800.000 Euro erhöht. Über den CRF, dem Säule-II-Vehikel der Freien und Hansestadt Hamburg, werden innovative Start-ups und wachstumsorientierte kleine Mittelständler mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg gefördert. Exit-orientierten Start-ups stellt die IFB Innovationsstarter GmbH, eine Tochter der Hamburgischen Investitions- und Förderbank, stille Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro zur Verfügung. Bei Nicht-Exit-orientierten Start-ups und sonstigen kleinen mittelständischen Unternehmen erfolgt die Förderung, ebenfalls in Form von stillen Beteiligungen, über die Beteiligungsgesellschaft Hamburg (BTG Hamburg). Hier wurde die maximale Förderhöhe nun von 250.000 Euro auf 800.000 Euro erhöht. Insgesamt stehen für das Programm bis zu 50 Mio. Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Mit dem nun erhöhten Fördervolumen des CRF können zukünftig noch viele weitere Hamburger Unternehmen unterstützt werden.

Seit 21. Oktober 2020 können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Die Überbrückungshilfen werden durch die Länder administriert. Grundlage des Programms sind Verwaltungsvereinbarungen, die das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern geschlossen haben. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden.

So sieht die angepasste Regelung im Einzelnen aus: Angesichts steigender Infektionszahlen fördert die Überbrückungshilfe künftig auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Förderfähig sind hierfür z.B. die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern. Dies ergänzt die bereits zuvor mögliche Förderung von Hygienemaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Desinfektionsmittel und Luftfilteranlagen. Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind.

Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:

1.Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  1. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  2. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
  1. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
  2. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Baustein Kultur ermöglichen

Über verschiedene Hilfsprogramme sind bisher rund 90 Mio. Euro in die Unterstützung der Kultur geflossen. Dabei stand zunächst im Vordergrund, durch Defizitausgleiche und konkrete Liquiditätshilfen die Infrastrukturen zu sichern und Künstlerinnen und Kreativen direkte Hilfe zukommen zu lassen. Nun steht zunehmend im Vordergrund, die Produktion von Kunst und Kultur unter Corona-Bedingungen zu fördern.

Hierzu sind bisher ausgezahlt worden:

· 8,9 Mio. Euro für 32 Privattheater

· 1,7 Mio. Euro für 43 Musikclubs

· 1,6 Mio. Euro für 29 Outdoor Musikveranstaltungen

· 0,8 Mio. Euro für Festivals

· 2,1 Mio. Euro für Kino und Filmförderung

· 3,7 Mio. Euro für sonstige Kulturbetriebe.

Diese Hilfen werden teilweise fortgesetzt und ausgebaut. Ziel ist eine möglichst gute Verzahnung mit dem Programm „Neustart Kultur“ des Bundes.

Eine direkte Unterstützung für Künstlerinnen und Kreative wurde sehr schnell über die Hamburger Corona Soforthilfe geleistet. Rund 30 Mio. Euro wurden so von März bis Mai an Solo-Selbständige ausgezahlt. Abgelöst wurde das Programm durch die Neustartprämie, die noch bis Ende des Jahres beantragt werden kann. Über 6370 Zuwendungen wurden hier bisher bewilligt und 12,6 Mio. Euro ausgezahlt.

Ergänzt werden die Hilfen durch neue Förderansätze, wie dem Gagenfonds (0,5 Mio. Euro), der Literaturförderung für kleine Verlage und Buchhandlungen (0,2 Mio. Euro) und dem Ausfallfonds für die Film- und TV-Wirtschaft (5,2 Mio. Euro). Weitere Fördertöpfe werden derzeit aufgestockt, um Corona-Bedingte Mehrbelastungen auszugleichen.

In Planung sind weitere Hilfen, wie Unterstützung der Musikwirtschaft, Förderung von Indoor-Konzerten und Programme für Bildende Kunst und Kreativwirtschaft. Diese werden in enger Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren entwickelt und möglichst gut auf die Hilfen aus dem Programm „Neustart Kultur“ des Bundes abgestimmt.