Noch flexibler von A nach B – heute verabschiedet der Deutsche Bundestag das Personenbeförderungsgesetz, das für die Mobilität Hamburgs – gerade in den Randgebieten wie dam Alstertal und den Walddörfern – von großer Bedeutung ist. Das Gesetz gibt Ridepooling-Diensten, wie beispielsweise MOIA, eine rechtssichere Grundlage und macht die Mobilität in und um Hamburg digitaler und zeitgemäßer. “Hamburg erhält durch das Gesetz einen klaren Rechtsrahmen und wirksame Steuerungsmöglichkeiten, um darüber zu entscheiden, in welcher Form und zu welchen Preisen der ÖPNV künftig angeboten wird”, erklärt CDU-MdB Christoph Ploss.
Hamburg könnte die Ridepooling-Dienste in Randgebieten und unterversorgten Stadtteilen in den ÖPNV integrieren. Dadurch könnten weitere Anreize geschaffen werden, das Auto stehen zu lassen. Christoph Ploß, Hamburger Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Verkehrsausschuss: „Ich freue mich, dass sich mein Einsatz im Verkehrsausschuss für Hamburg gelohnt hat. Um die Hamburger Mobilität klimafreundlicher und effizienter zu machen, wollen wir mit weniger Fahrzeugen mehr Mobilität erreichen. Auf Initiative der CDU schaffen wir mit dem Gesetz Anreize, dass immer mehr Bürger von sich aus bereit sind, Verkehrsmittel zu teilen und das Auto freiwillig stehen zu lassen. Insbesondere die Ridepooling-Dienste können dabei eine sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs darstellen.
Gleichzeitig habe ich während der Verhandlungen deutlich gemacht, dass ich eine zu starke Liberalisierung von UBER & Co. sehr kritisch sehe, da dadurch der Autoverkehr vor allem im Innenstadtbereich Hamburgs zunehmen und das Taxigewerbe gefährdet werden würde. Dies kann man weltweit in Großstädten wie New York oder Amsterdam sehen. Taxis sind enorm wichtig für die Mobilität von vielen Bürgern, gerade für die ältere Bevölkerung.”
Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes im Überblick:
Zwei neue Beförderungsformen:
o Der Linienbedarfsverkehr als eine Sonderform des ÖPNV kann schwer erreichbare Gebiete, wie beispielsweise die Walddörfer, besser an das Verkehrsnetz anschließen. Hierbei können kleine Linienbusse oder Taxis das lokale Angebot des HVV nach Bedarf ergänzen.
o Mit dem gebündelten Bedarfsverkehr dürfen nun auch private Ridepooling-Dienste in den Linienverkehr des ÖPNV integriert werden. Fahrgäste können nach vorheriger Bestellung innerhalb des Stadtgebietes und zu festgelegten Bedienzeiten befördert werden. Auch gemeindeübergreifende Lösungen wie etwa zwischen Hamburg und Norderstedt sind möglich. So können der ÖPNV unterstützt und bestehende Netzdefizite ausgeglichen werden.
Um nachzuweisen, dass die Ridepooling-Dienste zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz beitragen, wird eine Poolingquote eingeführt. Die Anbieter müssen belegen, dass sie im Durchschnitt mehr Personen befördern als ein Pkw oder ein Taxi. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verkehr tatsächlich gebündelt wird.
Zur Entlastung von Taxifahrern muss anstelle der Ortskundeprüfung lediglich ein Fachkundenachweis erbracht werden. Das Einrichten eines Navigationsgeräts wird Pflicht.
Für ein flächendeckendes Angebot dürfen Taxis in Kooperation mit dem ÖPNV zukünftig Fahrten in unterversorgten Gebieten erbringen und aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Dafür wurde die bestehende Tarifpflicht gelockert.
Für Mietwagen bleibt grundsätzlich die Rückkehrpflicht bestehen.
Foto: “Digitaler, flexibler und schneller müsse die Hamburger Mobilität werden”, so der Hamburger CDU-MdB Christoph Ploss, auf dessen Initiative hin Hamburger in Zukunft noch komfortabler an ihr Ziel kommen sollen. © Christoph Schaefers