Seit Jahren wird über mehrere Neubauvorhaben in Volksdorf gestritten, die nach Ansicht einiger Bürger zu groß und zu dicht ausgefallen, aber gemäß bestehender Bebauungspläne genehmigt wurden. Das Verwaltungsgericht Hamburg sah – hier bezogen auf den geplanten Bau am Maetzelweg 7 – jüngst rechtlichen Regelungsbedarf hinsichtlich der Bebauungspläne und ihrer Auslegung. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund greift die FDP-Fraktion Wandsbek nun einen Vorschlag auf, der im April 2021 bereits von der Wandsbeker CDU-Fraktion in den Planungsausschuss eingebracht, von der Regierungskoalition aus SPD und Grünen aber abgelehnt worden war.
„Das Ziel des damaligen Antrages ist aber nach wie vor von der Richtung her hilfreich“, sagt FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Wolff, „wir bringen daher im kommenden Planungs-Ausschuss am 18. Januar diese Gedanken – etwas modifiziert – erneut ein und erwarten, dass sich auch die Regierungskoalition pragmatischen Lösungsvorschlägen nicht verschließt!“
Die FDP möchte moderate Nachverdichtung rechtssicher ermöglichen, bestimmte Gestaltungen, die bis jetzt via Grundstücksteilungen eine zu starke Nachverdichtung ermöglichen, rechtssicher verhindern – und absehbare zahlreiche und langwierige Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht vermeiden: Solche Streitigkeiten kündigten sich an, so Wolff, provoziert durch rechtsunsichere Bebauungspläne und enthaltene Begrifflichkeiten, die von der Behörde, dem Bauprüfausschuss, den Antragstellern und den betroffenen Nachbarn des Öfteren völlig unterschiedlich ausgelegt würden.
GRZ-Faktor 0,3 als Maßeinheit
Die FDP-Fraktion Wandsbek habe bereits mit ihrer kleinen Anfrage zu Alter und Weiterentwicklung der Bebauungspläne im Bezirk Wandsbek (Drucksache 21-3504) deutlich gemacht, dass es im ganzen Bezirk Anpassungsbedarf an die geänderten Lebensbedingungen in der Stadt und im Bezirk gebe. Laut Auskunft der Verwaltung können (Zitat aus der Drucksache) „Bürgerinnen und Bürger Wünsche nach Planrechtsänderungen an die zuständigen Stellen formulieren“: Genau dies, so Wolff, mache hinsichtlich der strittigen B-Pläne in Volksdorf nun die Wandsbeker FDP-Fraktion mit einem pragmatischen ersten Vorschlag: die Festlegung der maximal zur Bebauung freigegebenen Fläche eines Grundstücks auch über eine Grundstücksteilung hinaus. Für die Bebauungspläne 40, 42 und 43 in Volksdorf wird die Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 empfohlen, das bedeutet kurzgesagt: Grundfläche multipliziert mit dem Faktor 0,3 ergibt die für eine Bebauung maximal zur Verfügung stehende Fläche.
„Dieser Antrag für den bevorstehenden Planungsausschuss blickt dezidiert auf den strittigen Bereich Volksdorf und die genannten B-Pläne“, so Wolff, „wir folgen damit unserem Konzept der strukturkonservativen Bebauung, die je nach Örtlichkeit der Bauvorhaben zu individuell anderen Umsetzungsbedarfen führen kann.“ Kein Bereich der Stadt könne sich aus der Verpflichtung herausdiskutieren, dem Bedarf der Nachverdichtung ein eigenes Angebot entgegenzusetzen – der Verdichtungsbedarf dürfe aber auch nicht dazu führen, dass die vielen Facetten, die das Bild der schönen Stadt Hamburg prägten, verwischt würden. Finn Ole Ritter, für die FDP-Fraktion Wandsbek im Planungsausschuss: „Wir müssen hier immer eine Abwägung zwischen Partikularinteressen vor Ort und dem Nachverdichtungsbedarf in unserem Bezirk treffen – das bedeutet für uns aber auch, dass wir nicht wegen quantitativer Zielvorgaben für Wandsbek die Qualität der Quartiersentwicklung hinten runter fallen lassen.”
Foto: Unklare Vorgaben führen bei geplanten Neubauten oft zu Unstimmigkeiten mit den Grundstücks-Nachbarn: Wie etwa am Maetzelweg in Volksdorf sollen laut FDP-Fraktion Wandsbek eindeutig formulierte Bebauungspläne für mehr Planungs- und Entscheidungssicherheit sorgen, ein entsprechender Vorschlag wurde jetzt vorgelegt. © FDP-Fraktion Wandsbek