An seinem letzten Wohnort im Saseler Mühlenweg 6 wurde Anfang des Monats ein Stolperstein für Friedrich Kreye eingeweiht. Die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Kirsten Martens hat die Patenschaft für den Gedenkstein übernommen: „Die Stolpersteine sind heute fester Bestandteil unserer Erinnerungskultur. Sie stehen für das Erinnern vor Ort, für die Beschäftigung mit Lebensläufen von Verfolgten, für das Engagement gegen Rechtsextremismus und Rassismus, sie stehen für das Engagement gegen jede Form von Diskriminierung und Ausgrenzung.“
Martens erinnerte daran, dass Demokratie nicht selbstverständlich ist, dass sie verteidigt und jeden Tag um sie gekämpft werden muss. „Ich habe die Patenschaft übernommen, um die Erinnerung an Friedrich Kreye wachzuhalten. Sie trägt dazu bei, dass wir unsere Freiheit wertschätzen, aber auch Bedrohungen ernst nehmen und ihnen entgegentreten.”

Friedrich Kreye wurde am 3. Januar 1908 in Hamburg geboren. Er besuchte die Realschule in Winterhude, die spätere Lichtwarkschule. Nach dem Schulabschluss studierte er in Hamburg, Freiburg und Berlin Rechtswissenschaften. Im März 1934 ließ er sich als Rechtsanwalt in der Hamburger Innenstadt nieder. Er unterhielt eine Bürogemeinschaft mit Dr. Walter Drexelius und verteidigte auch politisch Verfolgte vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.
Friedrich Kreye gehörte von 1927 bis zum Verbot 1933 der SPD an. Seit 1930 war er Mitglied des Reichsbanners und während des Studiums in Hamburg war er Vorsitzender der örtlichen Sozialistischen Studentenschaft. 1935 heiratete er Elsa Biedermann. Sie war die Tochter des bekannten Hamburger SPD Reichstagsabgeordneten Adolf Biedermann, der 1933 aus ungeklärten Umständen – möglicherweise durch Gewaltanwendung von Nationalsozialisten – aus dem Zug stürzte und tödlich verletzt wurde.
Als 1937/38 im Rahmen der zahlreichen Verhaftungen von SPD-Mitgliedern und Reichsbannerleuten auch der Name Friedrich Kreye fiel, sahen die Nationalsozialisten offensichtlich eine Gelegenheit, einen bekannten Sozialdemokraten und Rechtsanwalt, der noch dazu politisch Verfolgte verteidigte, auszuschalten. Friedrich Kreye musste zugeben, dass er 1935 einem Reichsbannerkameraden ein oder zweimal jeweils 20 Reichsmark übergeben hatte, die für den Vater eines politischen Häftlings gedacht waren, damit dieser seinen Sohn in einer auswärtigen Strafanstalt besuchen konnte. Auch musste er zugeben, dass er gewusst hatte, dass anonyme Zahlungen zum Zwecke der Unterstützung politischer Häftlinge verboten waren, und dass er deswegen die Zahlungen nicht mehr über einen Mittelsmann sondern direkt an den Vater getätigt hatte. Friedrich Kreye gab dem Vater des Verurteilten mehrfach Fahrgeld, um seinen Sohn besuchen zu können.

Selbst den Behörden erschien die Tat zunächst offensichtlich geringfügig, denn der am 5. Mai 1938 verhaftete Friedrich Kreye wurde schon nach sechs Tagen wieder aus der Schutzhaft entlassen. Eine auch nur vorübergehende Freilassung war bei dem Vorwurf des Hochverrats absolut unüblich. Am 2. Juni 1938 wurde Friedrich Kreye erneut verhaftet, angeklagt und am 31. August 1938 verurteilt. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte seine frühere politische Einstellung nicht aufgegeben hatte und dass er die Unterstützung, die anfangs über einen früheren Reichsbannerkameraden lief, vorwiegend deshalb gewährt hatte, weil er damit seiner politischen Solidarität Ausdruck geben und die Personen, die um seine Hilfe wussten, in ihrer staatsfeindlichen Einstellung stärken wollte. Kreyes Darlegung, dass er rein aus humanitären Gründen dem mittellosen Vater den Besuch seines Sohnes im Gefängnis ermöglichen wollte, wurde kein Glauben geschenkt. Friedrich Kreye wurde zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt
Nach Kreyes eigenen Angaben sollte das Verfahren wegen Geringfügigkeit zunächst eingestellt werden, dann jedoch griff Hamburgs oberster Nazi, Reichsstatthalter Karl Kaufmann, persönlich ein, bewirkte die Wiederaufnahme des Verfahrens und die harte Verurteilung.
Friedrich Kreye verbüßte seine Strafe im Lager Schlöpermoor bei Neumünster und im Zuchthaus Fuhlsbüttel. Nach seiner Entlassung am 31. Mai 1940 war er zunächst arbeitslos. Seine Zulassung als Rechtsanwalt war ihm unmittelbar nach seiner Verurteilung entzogen worden. Am 15. Oktober 1940 fand er eine Anstellung als Syndikus. Am 13. November 1942 wurde Friedrich Kreye in das berüchtigte Bewährungsbataillon 999 einberufen. Es folgte der Einsatz in Afrika, wo er mit dem dortigen militärischen Zusammenbruch am 13. Mai 1943 in französische Kriegsgefangenschaft geriet. In einem Lager in Marokko verstarb er am 28. November 1943 an einer Ruhrinfektion.
Elsa Kreye und der Sohn Peter hatten während der Haftzeit keinerlei Einkünfte und waren allein auf die Unterstützung ihres Bruders Helmuth Biedermann angewiesen. Der zweite Sohn Niels wurde im Mai 1942 geboren. Er war erst ein halbes Jahr alt, als der Vater in den Krieg geschickt wurde, aus dem er nicht zurückkam. Quelle und Fotos: SPD Wandsbek